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Neuerung COVID 19 Verordnung

Neuerung ab 21. September 2020:

aufgrund der seit heute geltenden neuesten COVID-19-Lockerungsverordnung ist ab sofort ein Training in geschlossenen Räumen nur noch mit maximal 10 Personen möglich.
Laut Info auf der Sport Austria-Seite können mehrere Gruppen parallel trainieren, falls eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann (das betrifft natürlich auch die Garderoben und Duschen !). Ausgenommen von der maximalen Teilnehmerzahl sind jene Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind (Trainer und Betreuer).
In Innenräumen gilt nach wie vor Maskenpflicht, ausgenommen bei der Sportausübung.

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Aufgrund stark steigender Corona-Infektionen sind ab 14. September 2020 Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung gültig!

Ab sofort besteht beim Betreten von Innenräumen bei Sportstätten wieder Maskenpflicht, mit Ausnahme von Feuchträumen, wie Duschen und Schwimmhallen.

Bei der Sportausübung in der Halle besteht keine Maskenpflicht. Bitte hier auf Abstand achten !!!

Gebt acht auf euch!


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